Behandlungshonorar

Osteopathie, Kinderosteopathie und Traumatherapie

Eine reguläre Osteopathie (oder Körpertraumatherapie) Behandlung dauert ca. 50 Minuten und wird mit 98 Euro für gesetzlich versicherte Patienten abgerechnet. Für privat Versicherte und Patienten mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung wird eine Rechnung über ca. 100–120 Euro nach Gebühr erstellt. 

Für Kinder und Babys dauert die erste Behandlung idR. ebenfalls 50 Minuten. Folgetermine können dann für Kinderosteopathie nach Absprache auf 30 Minuten verkürzt werden. Das Honorar für 30 Minuten liegt bei 63–67 Euro.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Terminabsagen und Verschiebungen müssen 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt per E-Mail oder telefonisch eingehen und bestätigt werden, da ansonsten das vereinbarte Honorar berechnet wird. 

Viele gesetzliche Krankenversicherungen erstatten einen Anteil des Behandlungshonorars. Bitte informieren Sie sich über die konkreten Voraussetzungen zur Erstattung von Osteopathie bei Ihrer Krankenkasse. Mein Studium ist zur Kostenerstattung durch alle gängigen Krankenkassen anerkannt. Ich verfüge über eine BAO Urkunde.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kostenerstattung durch GKVs: www.bv-osteopathie.de
 

©Sophia Apfelblüth 2025. Alle Rechte vorbehalten.

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